ÖPNV
Die verkehrspolitischen Positionen des privaten Omnibusgewerbes
Der gesetzliche Ordnungsrahmen für den Buslinienverkehr wird durch zwei maßgebliche Regelwerke definiert. Zum einen ist dies die EU-Verordnung 1370/07 (alt 1191/69), zum anderen das nationale Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Das PBefG schreibt den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehrserbringung durch eigeninitiativ tätige Verkehrsunternehmen vor und berücksichtigt ausgewogen die Interessen der ÖPNV-Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen.
Als neutrale Kontrollinstanz fungieren die im Gesetz genannten staatlichen Genehmigungsbehörden. Sie erteilen Liniengenehmigungen an Unternehmen und bewilligen die Fahrpreise.
Die derzeit wichtigsten verkehrspolitischen Positionen des privaten Omnibusgewerbes für den öffentlichen Personennahverkehr sind:
- Die gewerberechtliche Ausrichtung des deutschen PBefG muss erhalten bleiben.
- Die Linienverkehrsgenehmigung ist kein ausschließliches Recht im Sinne der Verordnung 1370/07.
- Die für diese Personenverkehrsdienste nach dem PBefG erteilten Genehmigungen haben Vorrang vor Personenverkehrsdiensten, die der Verordnung VO (EG) 1370/07 unterliegen.
- Die Funktionen von Genehmigungsbehörden und Aufgabenträgern sind auch weiterhin getrennt von unterschiedlichen Behörden wahrzunehmen.
- Ausgleichsleistungen nach § 45 a PBefG und § 148 SGB IX sind Ausgleichsleistungen aufgrund allgemeiner Vorschriften nach Artikel 3 Abs. 2 und 3 der Verordnung EG 1370/07.
- Direktvergaben an mittelständische Unternehmen (Artikel 5, Absatz 4 der EU-Verordnung) sind mit Inkrafttreten dieser Verordnung ohne weitere Umsetzung in nationales Recht zulässig. Dem steht weder nationales Verfassungsrecht noch niedrigere Schwellenwerte des Vergaberechts entgegen.
- ÖPNV ist kommerziell zu erbringen. Kommerziell sind Personenverkehrsdienste, die erbracht werden, ohne Ausgleichsleistungen, die der Verordnung EG 1370/07 unterliegen.
- Kommerzielle Personenverkehre, die Unternehmen initiieren, fallen nicht unter die Verordnung EG 1370/07.
Die immer wieder aufflackernden ordnungspolitischen Diskussionen verfolgen das Ziel, einen staatswirtschaftlichen bzw. planwirtschaftlichen Systemwechsel im ÖPNV herbeizuführen. Derartige Bestrebungen lehnt das mittelständische Omnibusgewerbe entschieden ab.
Das dem heutigen PBefG innewohnende Genehmigungssystem, das sich seit vielen Jahren bewährt, hat entscheidend dazu beigetragen, dass in zahlreichen privaten Busunternehmen der Bundesrepublik Deutschland eine vorbildliche mittelständische Unternehmensstruktur entstanden ist, in der insbesondere Eigenverantwortung, Eigenwirtschaftlichkeit und Innovation großgeschrieben werden. Die (scheinbare) Zauberformel - Liberalisierung/Freier Wettbewerb im ÖPNV-Markt - heute (zu) oft zu hören, wird – setzt man sie um – angesichts der spezifischen Bedingungen des ÖPNV-Marktes dazu führen, dass nur noch wenige große Anbieter am Markt übrig bleiben. Es kann somit zu Bildungen von Oligopolen kommen. Der Mittelstand verschwindet und die Qualität des ÖPNV kann erheblich zurückgehen.
Dass dies keine leeren Worte sind, zeigen die Entwicklungen z.B. in Großbritannien, Schweden und Frankreich sehr deutlich. Der bdo tritt im ÖPNV-Bereich dafür ein, dass die unternehmerische Eigenverantwortlichkeit in Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV und das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit, so wie sie im bewährten PBefG ausdrücklich verankert sind, auch weiterhin beibehalten wird. Nur die volle unternehmerische Verantwortung für Planung, Organisation und Durchführung garantiert auf Dauer einen attraktiven, fahrgastfreundlichen und bezahlbaren ÖPNV.
Der Verband wendet sich gegen Bestrebungen, den ÖPNV auf eine reine Planungs- und Verwaltungsaufgabe von Behörden zu reduzieren. Plan- und Staatswirtschaft, das hat die Vergangenheit deutlich gezeigt, sind auch im ÖPNV der falsche Weg. Insbesondere deshalb, da der damit einhergehende Aufbau neuer, staatlicher Verwaltungsbereiche als Ersatz für unternehmerisches Know-how und Handeln im ÖPNV dienen wird. Der bdo fordert, die staatliche Verwaltung soll sich auf das Ziel konzentrieren, die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen zu gewährleisten, so wie es die derzeitige Gesetzgebung vorsieht. Der bdo will die Zerstörung der mittelständischen Unternehmensstruktur im ÖPNV verhindern. Er weist darauf hin, es dürfe keinen „Ausverkauf“ des ÖPNV an in- und ausländische Großgesellschaften geben. Es kann nicht Ziel der Politik in Bund und Ländern sein, aus 5.500 mittelständischen Unternehmen in Deutschland einige wenige große Unternehmen zu machen.







