PRO und CONTRA: Brüssel und Berlin im Widerstreit um Fahrgastrechte
PRO und CONTRA: Brüssel und Berlin im Widerstreit um Fahrgastrechte
Rechtsausschuss im Bundestag lehnt Vorstellungen des EU-Parlamentes ab
In einer ersten Lesung hat das EU-Parlament über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr abgestimmt. Die Interessen der Unternehmer blieben dabei weitgehend unberücksichtigt. Nun hat auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages massive Kritik angemeldet. Die Bundesregierung wurde aufgefordert sich in Brüssel nachhaltig für eine Änderung einzusetzen.
Kürzlich haben die Abgeordneten im EU-Parlament über einen Verordnungsvorschlag für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr abgestimmt. Dabei blieben die Interessen der Unternehmen weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere gegen eine generelle Herausnahme des ÖPNV aus dem Anwendungsbereich der Verordnung sprach sich das EU-Parlament aus. Damit votierte man für nicht praktikable und teilweise ruinöse Entschädigungsverpflichtungen bei Annullierungen und Verspätungen im Nahverkehr.
Grundsätzlich unterstützt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) einen möglichst umfassenden und diskriminierungsfreien Schutz der Fahrgäste, fordert aber zugleich hierbei den Besonderheiten des straßengebundenen, überwiegend klein- und mittelständisch organisierten Busverkehrs hinreichend Rechnung zu tragen. Im Hinblick auf den öffentlichen Nahverkehr, der sich gerade durch seine nationalen und regionalen Besonderheiten auszeichnet, hat deshalb für den bdo die generelle Herausnahme aus dem Anwendungsbereich der Verordnung oberste Priorität. Denn mangels Binnenmarktrelevanz fehlt es der EU schon an diesbezüglicher Regelungskompetenz. Zudem werden die Spezifika des ÖPNV in keinster Weise berücksichtigt und die Verhältnismäßigkeit bleibt unberücksichtigt. Vielfach hat der bdo diese in der Vergangenheit bereits angemahnt
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages folgte nun der Einschätzung des bdo und der Verbände DRV, RDA und VDV und forderte mit den Stimmen der Koalition von CDU und SPD sowie der FDP die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine Herausnahme des nationalen Busverkehrs aus der geplanten Verordnung einzusetzen.
In dem Entschließungsantrag heißt es u.a.: „Mit Blick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität fehlen nachvollziehbare Argumente für die Einbeziehung des inländischen Busreiseverkehrs. […] Für den innerstaatlichen Omnibusverkehr enthält das nationale Recht bereits hinreichende Schutzmaßnahmen für Fahrgäste, so dass kein Bedarf zur Rechtsetzung auf Gemeinschaftsebene besteht. Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [bestehen] Zweifel, dass der durch die geplante Verordnung voraussichtlich entstehende Mehraufwand in einem angemessenen Verhältnis zur vorgesehenen Stärkung der Fahrgastrechte steht.“







