Negative Auswirkungen der EU-Sozialvorschriften bestätigt
Bericht der Bundesregierung stützt Busgewerbe in Deutschland
Wenige Monate nach dem Beschluss zur Einführung neuer europäischer Sozialvorschriften forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, bis zum Ende der Legislaturperiode einen Bericht zu den Auswirkungen der neuen EG-VO 561/2006 vorzulegen. Ausschlaggebend für dieses Vorgehen waren die Befürchtungen des Busgewerbes, insbesondere durch den Wegfall der 12-Tage-Regelung hohe finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Nunmehr wurde der Bundestag durch die Bundesregierung unterrichtet (Drs. 16/13127). Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) sieht sich mit seiner Auffassung bestätigt.
Die von der dwif-Consulting GmbH durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung kam dabei u.a. zum Ergebnis, dass der Wegfall der 12-Tage-Regelung von den Busunternehmen als auch vom Fahrpersonal als besonders negativ eingestuft wurde. Hochrechnungen zufolge muss das Gewerbe durch die Änderung der Lenk- und Ruhezeiten jährlich 52,4 Mio € zusätzlich aufbringen. Insbesondere kleinere Unternehmen, Unternehmen mit niedrigen Nettogesamtumsatz und Unternehmen mit Schwerpunkt Gelegenheitsverkehr sind davon kostentechnisch am stärksten betroffen.
Auch das Fahrpersonal nahm empfindliche Einschnitte hin. Einhergehend mit einem geringeren Bruttomonatslohn, sank die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. Gleichzeitig stiegen Wochenruhezeiten die außerhalb des Wohnortes und damit auch außerhalb der Familie genommen werden mussten.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) sieht sich damit in seiner Einschätzung bestätigt, das der Wegfall der 12-Tage-Regelung wirtschaftlich negative Auswirkungen für das Gewerbe hat. Eine Studie im Auftrag des Europäischen Parlamentes kam zu ähnlichen Ergebnissen. Der Dank des bdo geht vor allem an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, der sich maßgeblich für diese Untersuchung einsetzte und in der Folge auf eine Änderung der Sozialvorschriften drängte. Zwischenzeitlich wurde mit Unterstützung der Bundesregierung und europäischer Abgeordneter in Brüssel eine Modifizierung der Sozialvorschriften beschlossen. Das Votum des Verkehrsministerrates steht noch aus, allerdings rechnen alle am Verfahren Beteiligten mit einer modifizierten Wiedereinführung der 12-Tage-Regelung im Jahr 2010. Unabhängig davon setzt der bdo sich in Brüssel und Berlin weiter für eine eigene Fahrpersonalverordnung ein, um eine ausreichende Flexibilität für die Bustouristik zu gewährleisten.
Den Bericht der Bundesregierung (Drucksache 16/13127) finden Sie hier.







