Lenk- und Ruhezeitenverordnung
Neue 12-Tage-Regelung ab 4. Juni 2010
Mit der Veröffentlichung am 14. November 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union erhalten die Busunternehmer Planungssicherheit: Ab dem 4. Juni 2010 gilt die neue modifizierte 12-Tage-Regelung im Rahmen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung.
„bdo und RDA sind erleichtert darüber, dass die Busunternehmen nunmehr wieder internationale Rundfahrten von bis zu 12 Tagen mit einem Fahrer durchführen können.“ So die Präsidenten von RDA und bdo, Richard Eberhardt und Wolfgang Steinbrück.
Mit in Kraft treten neuer einheitlicher EG-Sozialvorschriften im April 2007 war der Bus buchstäblich unter die Räder des LKW geraten, für den die neuen Regelungen konzipiert waren. Insbesondere der Wegfall der 12-Tage-Regelung bereitete vielen Busunternehmen gravierende Probleme. Neben einem Verlust der Flexibilität gingen touristische Leistungsangebote zurück, die Umsatzausfälle für die Busunternehmen und die touristischen Zielgebiete zur Folge haben. Die Durchführung längerer Urlaubsreisen war mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden, die am Markt kaum umgesetzt werden konnten. Gerade auch für das Fahrpersonal hatte sich die Situation drastisch verschlechtert: Die Busfahrer wurden gezwungen ihre Ruhetage unterwegs und nicht wie früher zu Hause bei ihren Familien zu nehmen. Hinzu kamen Einkommensverluste von mehreren hundert Euro monatlich.
Der Zug ist abgefahren hieß es, als RDA und bdo unverzüglich eine Revision forderten. In einer konzertierten Aktion wurde die Politik von den Nachteilen der seit 2007 geltenden 6-Tage-Regelung überzeugt. Den Tourismuspolitikern wurde die Bedeutung des Busses für die Erschließung touristischer Destinationen und die kontraproduktiven Auswirkungen der 6-Tage-Regelung aufgezeigt. Wichtig war ferner, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür gibt, dass die 6-Tage-Regelung sicherer wäre, als die bewährte 12-Tage-Regelung. Es ist im Interesse der Busunternehmen und deren Fahrpersonal gelungen, eine fraktionsübergreifende Allianz zu schmieden, in der gerade auch die sozial orientierten Politiker und die Sozialpartner eingebunden werden konnten.
„Nun ist es amtlich: Die Busunternehmer können die neue Regelung ab dem 4. Juni 2010 anwenden. Wir möchten an dieser Stelle den maßgeblichen Politikern danken, für ihre Weitsicht innerhalb eines für parlamentarische Verfahren sehr kurzen Zeitraumes diese Revision durchzuziehen. Immerhin handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren, das das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und den Ministerrat sowie die Überzeugung der nationalen Regierungen umfasste. Wir möchten hier auch den hartnäckigen und fachlich versierten Einsatz unserer Geschäftsführer und Rechtsexperten besonders anerkennen, der maßgeblich zu dieser Lösung beigetragen hat“, so bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück und RDA-Präsident Richard Eberhardt.
Die wesentlichen Eckpunkte der neuen Regelung sind:
Fahrer können die wöchentliche Ruhezeit nach spätestens 12 Tagen unter folgenden Voraussetzungen einlegen:
Wenn die Busreise ins europäische Ausland geht und dort mindestens 24 ununterbrochene Stunden dauert und es sich dabei um eine einzige Reise handelt.
Ab dem 1.1.2014 gilt die 12-Tage-Regelung nur, wenn die eingesetzten Busse mit einem digitalen Tacho ausgestattet sind.
Ab dem 1.1.2014 müssen bei Nachtfahrten ( 22 00 Uhr bis 6 00 Uhr ) entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung ) oder die Fahrtunterbrechung ( Pause ) muss bereits nach 3 Stunden Lenkzeit eingelegt werden.
Im Hinblick auf eine EU-weite Sonderregelung der Sozialvorschriften für Busfahrer, die den besonderen Anforderungen und Profilen dieser Tätigkeit und des Wirtschaftsbereiches hinreichend gerecht wird, wollen bdo und RDA auf dem erfolgreichen politischen Verfahren aufbauen: „Aufgrund der einmaligen und im politischen Rekordtempo erreichten Revision haben wir die Hoffnung, eine umfassende, gesonderte Regelung der Tätigkeit der Busfahrer zu erreichen“, so die beiden Präsidenten von RDA und bdo.







