Bundestag stellt Petitionsverfahren ein

bdo kritisiert Parlamentsbeschluss


Die Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) und seiner Mitgliedsverbände nach Erleichterungen für die Busbranche haben nicht die erhoffte parlamentarische Unterstützung gefunden: Das Petitionsverfahren um entsprechende Forderungen des bdo wurde vom Deutschen Bundestag kürzlich abgeschlossen. Dabei folgte das Parlament einer Empfehlung des Petitionsausschusses. Das Gremium hatte die Beendigung des Verfahrens damit begründet, nicht in Aussicht stellen zu können, „im Sinne der im Petitum geäußerten Anliegen tätig zu werden“. Bundestag und Bundesregierung sind derzeit scheinbar nicht gewillt, wirksame Entlastungsmaßnahmen für das Busgewerbe einzuleiten, kritisiert indes der bdo den Beschluss. Präsident Wolfgang Steinbrück wird dies auch bei seinem nächsten Gespräch mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Ausdruck bringen.

Im vergangenen Jahr hatte die Explosion der Dieselpreise die im ÖPNV als auch im Bustourismus tätigen  Unternehmen vor große Probleme gestellt. Der bdo richtete daraufhin eine Petition an den Bundestag, um auf die schwierige Lage im Gewerbe und die Notwendigkeit verschiedener Erleichterungen für die Unternehmen hinzuweisen.

Die Petition enthielt auch die Forderung nach einer  „Klimadiesel-Steuerrückvergütung“ und  steuerlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsträger. Petitionsausschuss  und Bundestag machten in ihrem Beschlüssen jedoch deutlich, dass sie eine Steuersenkung nicht  für gerechtfertigt halten, da alle Verbraucher durch die hohen Kraftstoffkosten gleichermaßen finanzielle Mehrausgaben hätten. Zudem müsse dies beihilferechtlich notifiziert werden, ein positiver Ausgang des Verfahrens sei ungewiss. Auch Luftverkehrs- unternehmen seien von höheren Kraftstoffkosten betroffen, so der Bundestag in seinem Beschluss. Verkehrsunternehmen würden zudem generell von der Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge profitieren, da ein Teil der Energiesteuern hierfür aufgewandt werde. In diesem Zusammenhang wird auf die höhere Attraktivität des Omnibusses  gegenüber dem Motorisierten Individual Verkehr (MIV) in Zeiten steigender Kraftstoffpreise verwiesen. Ein Absenken des deutschen Dieselsteuersatzes (470 € auf 1.000 L) auf den EU-Mindeststeuersatz (302 € auf 1.000 L) käme ebenfalls nicht in Frage, da bereits eine Steuerentlastung im ÖPNV gewährt wird.  Der bdo und seine Mitglieds- verbände forderten in ihrer Petition auch die Aufhebung von Kürzungen bei den Ausgleichsleistungen im Schüler- und Ausbildungsverkehr. Der  Bundestag verweist in seiner Antwort allerdings auf die prinzipielle Zuständigkeit der Länder. Gleichfalls ist nach Ansicht des Deutschen Bundestages eine aus-kömmliche Finanzierung gegeben – auch mit Blick auf die bereitgestellten Finanzmittel  durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und das Regionalisierungsmittelgesetz. Im Übrigen stehe es den Ländern und Kommunen frei, „durch einen effizienten Mitteleinsatz“ und „wettbewerbliche Vergabeverfahren“  die Finanzierungsgrundlage zu verbessern. Ebenso hatte der bdo das Aussetzen der Kennzeichnungsverordnung bis zum Jahr 2015 verlangt. So würde ein 2006 neu angeschaffter Reisebus mit Euro III bereits nach drei Jahren durch Einführen der Umweltzonen rapide an Wert verlieren, belegte der bdo seine Forderung mit einem praxisnahen Beispiel. In der Antwort des Bundestags heißt es hierzu,  dass bereits ab 2005 ein Reisebus mit Euro IV-Norm hätte erworben werden können. Eine Nachrüstung sei ebenso möglich, um in die nächst höhere Schadstoffgruppe zu gelangen.

Die Ablehnung aller Forderungen des Gewerbes sei politisch begründet, erklärte der bdo in einer Stellungnahme. Die Politik sei derzeit nicht gewillt, eine Branche stärker als andere zu entlasten. Eine Ausnahme habe es nur bei der Automobilbranche gegeben, der im Hinblick auf volkswirtschaftliche Notwendigkeiten mit der Abwrackprämie kräftig unter die Arme gegriffen wurde. Der bdo kritisiert in seiner Reaktion vor allem, dass wissentlich oder unwissentlich Fakten als Begründung herangezogen werden, die einer Überprüfung nicht standhalten. So sei  im Beschluss des Petitionsausschusses die steuerliche Ungleichbehandlung im Vergleich zum Flugzeug mit der Begründung „weggewischt“ worden, dass das Flugzeug ebenfalls hohe Kraftstoffkosten produziere und der MIV generell in solchen Zeiten auf den ÖPNV umsteige. Diese Aussage sei allenfalls als eine Annahme einzustufen, machte der bdo deutlich. Auch die Ausführungen zur Nachrüstung seien fehlerhaft: Bis heute warte die Reisebusbranche auf ausgereifte Nachrüstfilter, die auch von den Busherstellern anerkannt werden.  Und mit dem Verweis auf eine auskömmliche Finanzierung im ÖPNV und der Möglichkeit der Länder „wettbewerbliche Verfahren“ zur finanziellen Effizienzsteigerung vorzunehmen, ziehe der Bund sich restlos aus seiner Richtlinienkompetenz in Sachen ÖPNV-Finanzierung zurück, äußerte der bdo abschließend.

Die Studie finden Sie hier.