Brüsseler Arbeitszeitrichtlinie: Keine Einbeziehung Selbständiger
EU-Ausschuss Soziales für Vorschlag der Kommission und gegen EU-Parlament
Der Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europäischen Parlaments (EMPL) hat sich mit einer knappen Mehrheit gegen die Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitszeitrichtlinie 2002/15 ausgesprochen. Damit folgen die EU-Abgeordneten auch dem Anliegen des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer, welcher sich für eine dauerhafte Herausnahme selbstständiger Berufskraftfahrer aus dem Anwendungsbereich der Arbeitszeitrichtlinie ausspricht.
Seit einiger Zeit wird in Brüssel debattiert, ob die Arbeitszeitrichtlinie novelliert werden muss oder nicht. Der bdo vertritt hierbei den Standpunkt, dass Selbstständige aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie dauerhaft ausgenommen werden sollten und zugleich der Begriff des Fahrpersonals dahingehend definiert werden sollte, dass eindeutig klargestellt ist, dass auch Scheinselbstständige unter die Richtlinie fallen. Des Weiteren sollte der Begriff der „Nachtarbeit“ praxisgerechter definiert werden. Aus diesem Grund hatte sich der bdo bereits im Vorfeld der Abstimmung an die Mitglieder des EMPL gewandt und sein Anliegen vorgebracht.
Mit seinem Votum hat sich der EMPL-Ausschuss mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie 2002/15 für Berufskraftfahrer im Kern beizubehalten. Damit unterstützt der EMPL-Ausschuss nun zumindest dem Grunde nach die Forderung der Kommission und auch des bdo Selbstständige dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der Arbeitszeitrichtlinie auszunehmen. Dadurch könnte zudem das Problem der Scheinselbstständigkeit im Straßentransportgewerbe wirkungsvoller bekämpft werden.
Aufgrund des neuen Votums muss sich nun der neu konstituierte Ausschuss nochmals eingehend mit dem Kommissionsvorschlag befassen und einen neuen Bericht zur Arbeitszeitrichtlinie im Transportgewerbe anfertigen. Damit stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Forderungen des bdo – entsprechend dem Kommissionsvorschlag – bei einer Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie Berücksichtigung finden.
Ursprünglich wollte der Ausschuss bereits am 2. September über die Gesetzesvorlage abstimmen. Da aber die Frage der Ausgrenzung der Selbstständigen äußerst kontrovers diskutiert wurde, war die Abstimmung verschoben worden.







