04.06.2008

Busunternehmer in der Pflicht

Befragung zu neuen Lenk- und Ruhezeiten gestartet

Die seit 11. April 2007 geltenden neuen Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr (VO (EG) Nr. 561/2006) sind seit ihrer Einführung auf EU-Ebene ein kontrovers diskutiertes Thema in der Busbranche. Um ihre Auswirkungen auf das deutsche Omnibusgewerbe beurteilen zu können, hat der Bundestag die Bundesregierung gebeten, vor Ende der Legislaturperiode 2009 einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Das Beratungsunternehmen dwif-Consulting GmbH wurde dazu im Januar 2008 nach Abschluss des Vergabeverfahrens vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Durchführung einer wissenschaftlichen Studie beauftragt. Im dafür gegründeten wissenschaftlichen Beirat ist auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) als Spitzenverband der Branche vertreten

Im Rahmen dieser Studie wird nun eine breit angelegte Befragung der im Gelegenheitsverkehr tätigen Busunternehmen gestartet. Auf einem ausführlichen Fragebogen haben die Unternehmer bis Ende Juni die Gelegenheit, Meinungen, Erfahrungen und Daten rund um das Themenfeld „Neue Lenk- und Ruhezeiten“ an die Forscher weiterzugeben. Der Fragebogen wurde mit Unterstützung des bdo entwickelt, der auch im wissenschaftlichen Beirat vertreten ist. Daran beteiligen können sich alle Busunternehmen in Deutschland, die zumindest teilweise im Gelegenheitsverkehr tätig sind. Der Fragebogen ist abrufbar auf den Internetseiten der dwif-Consulting GmbH (www.dwif.de) und des bdo (www.bdo-online.de). Er kann als Datei heruntergeladen, beantwortet und an das dwif zurückgeschickt werden.

Der bdo ruft alle deutschen Busunternehmen auf, an der Studie teilzunehmen und den Fragebogen zu beantworten. Dies ist deshalb wichtig, weil so der Bundestag über die Auswirkungen der neuen Lenk- und Ruhezeiten in Kenntnis gesetzt wird. Als neutraler Gutachter will hierzu die dwif-Consulting GmbH aussagekräftige Daten zu den Auswirkungen der neuen Sozialvorschriften ermitteln. Die bei den Unternehmen angefragten Daten werden natürlich vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.“

Parallel zur Befragung der Busunternehmen werden auch Paket-Reiseveranstalter und Busfahrer befragt, um möglichst alle von der Regelung betroffenen Seiten zu berücksichtigen.

Anlage

Fragebogen Busfahrer

Fragebogen Busunternehmer