Hessisches Nahverkehrsmodell beerdigt

Hanauer Straßenbahn steht für das Ende eines katastrophalen Experimentes

„Das hessische Nahverkehrsmodell hat sich selbst beerdigt.“ Mit diesen Worten geißelt Wolfgang Steinbrück, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), das Ergebnis hessischer Ausschreibungspolitik am Beispiel der Hanauer Straßenbahn (HSB) und ihrer Tochtergesellschaft Kraftverkehr Kinzigtal (KVK). Mittlerweile sollen sich die Verluste der HSB durch das kurze Ausschreibungsabenteuer mehreren Angaben zufolge am Ende auf satte 30 Millionen Euro belaufen. Da es sich bei der HSB und der KVK um kommunale Unternehmen handelt, muss der Steuerbürger für die verfehlte Politik eines Unternehmens zahlen, deren Wirtschaftsgebaren erst durch die hessische Landesregierung möglich wurde. Nunmehr wurde auch bekannt, dass zum 1. September 2006 die Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (ÜWAG AG) mit der Tochtergesellschaft ÜWAG Bus GmbH die Linienverkehre in Hünfeld und Bad Hersfeld von der KVK übernehmen wird. Damit dieser Handel vollzogen wird, sollen „Kompensationszahlungen“ von mehreren Millionen Euro durch die HSB an die ÜWAG Bus GmbH vorgenommen werden, um die Verkehre bis 2013 aufrecht zu erhalten. Allein die Begleitumstände dieser Verkehrsübertragung gehören juristisch auf den Prüfstand.
„Hätte sich Hessen an bestehendes Bundesrecht gehalten und den Weg des Genehmigungswettbewerbes fortgeführt, wären dem Steuerzahler zusätzliche Belastungen erspart geblieben“ so Steinbrück. Als einziges Bundesland hat  Hessen ein flächendeckendes Ausschreibungsverfahren eingeführt, um Kosten im Nahverkehr zu senken. „Kosten zu senken, ist lobenswert, aber es kommt immer auf die Wahl der Mittel an“, führt Steinbrück aus.  Hessen hat einen bedingungslosen Ausschreibungs- und Verdrängungskampf im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unter den privaten Unternehmen entfacht, in dem bisherige Verkehrsleistungen nach Genehmigungsablauf ausgeschrieben werden. Kommunale Unternehmen hingegen genießen unbefristeten Bestandsschutz – immerhin fast 80 Prozent des gesamten Verkehrsmarktes.

Das hessische System ist deshalb, unabhängig seiner Rechtswidrigkeit, bereits seit seiner Geburt zum Scheitern verurteilt, da es keine Chancengleichheit zwischen privaten und kommunalen Unternehmen gibt. Dabei sticht nicht nur der kommunale Bestandsschutz hervor. Auch die Möglichkeit, wonach kommunale Unternehmen außerhalb ihres geschützten Bereiches sich an Ausschreibungen beteiligen dürfen, ist wettbewerbswidrig. Der Fall der HSB/KVK zeigt nur zu deutlich wo dies hinführt: defizitär agierende Unternehmen potenzieren ihren Schuldenberg durch den Ausweis und Zuschlag von Dumpingangeboten. Private Unternehmen werden vom Markt gedrängt, obwohl sie wirtschaftlich sauber agieren. Die Absurdität des Ganzen wird auch dadurch deutlich, das ein kommunales Unternehmen, einem weiteren kommunalen Unternehmen nicht auskömmliche Linienbündel auf dem Rücken eines privaten Unternehmens weiterreicht, das dadurch seinen Betrieb aufgeben musste.
Steinbrück abschließend: „Das erinnert mich an Zwangsenteignung und Kollektivierung in der sowjetischen Besatzungszone, aber nicht an eine freie Marktwirtschaft.“