Hessen rüttelt weiter am bewährten ÖPNV-Rechtssystem

Bundesrat soll neutrale Genehmigungsbehörden beerdigen

Unter dem Deckmantel der „Verwaltungsvereinfachung“ hat das Bundesland Hessen einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht (Drs. 208/06), der bei einer Umsetzung sich gravierend auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auswirken wird. Im Artikel 7 des Antrages wird eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) § 11 Absatz 1 gefordert, was zu einer weiteren Ungleichbehandlung zwischen den Verkehrsunternehmen führt. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) lehnt diesen Eingriff in ein bestehendes und rechtsgültiges System entschieden ab.

Im bisherigen PBefG wird geregelt, dass Linien- und Gelegenheitsverkehre genehmigt werden müssen. Dafür zuständig ist nach § 11 Abs. 1 PBefG „die von der Landesregierung bestimmte Behörde“. Die Genehmigungsbehörden haben sich in der Vergangenheit als unabhängige Institutionen bewährt. Dies auch deshalb, weil jene Behörden über keine eigenen Verkehrsunternehmen verfügen. Unternehmerische Interessen oder Interessenkonflikte waren somit nicht gegeben.

Mit dem hessischen Vorstoß nun den Begriff „Behörde“ durch „Stelle“ ersetzen zu wollen, wäre die Neutralität der Genehmigungsbehörden hinfällig. Denn nach Ansicht Hessens soll die Erteilung von Genehmigungen auf Organisationen der ÖPNV-Aufgabenträger (Länder, Kreise oder Städte) übertragen werden. Damit wäre das deutsche Rechtssystem, basierend auf der Kontrolle von Marktzugang, Preisgestaltung und Produktionsbedingungen durch neutrale Genehmigungsbehörden beerdigt. Vor dem Hintergrund des wachsenden Wettbewerbdruckes zwischen privaten und kommunalen Unternehmen und aufgrund der Tatsache, dass viele Aufgabenträger auch im Besitz von kommunalen Verkehrsunternehmen sind, kann eine wirksame Kontrolle und damit Wettbewerbsneutralität nicht erreicht werden. Insbesondere dann nicht, wenn die Genehmigungsbehörde gleichzeitig Eigentümerin des zu kontrollierenden Verkehrsunternehmens ist.

Der bdo begrüßt prinzipiell den Abbau von Bürokratie. Allerdings wehrt er sich gegen eine „Verwaltungsvereinfachung“ die weitere Wettbewerbsverzerrungen für den Mittelstand bringt. Allein vor dem Hintergrund das Hessen in einen ruinösen und rechtsunsicheren Ausschreibungsprozess eingetreten ist, darf der Bundesrat dieser Änderung des PBefG nicht zustimmen. Eindringlich und wiederholt appelliert der bdo deshalb an die Politik, endlich ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Politik wie sie in Hessen geführt wird oder in der beabsichtigten Novellierung der EU-Verordnung 1191/69 zutage tritt, führt zum restlosen Ausverkauf des Mittelstandes. Die Folgen - in der Vergangenheit in Skandinavien und aktuell in Hessen beobachtbar – sind gravierend. Neuerliche Millionen Euro-Defizite im dreistelligen Bereich für Kommunen und Gemeinden wären unausweichlich. Das Versagen der deutschen Politik würden Mittelstand und Steuerzahler tragen.