Gutachten belegt: Spargesetz verfassungswidrig
Ein Gutachten des renommierten Staatsrechtslehrers Prof. Dr. jur. Hans D. Jarass, LL.M., Universität Münster, stellt die Verfassungswidrigkeit der im letzten Jahr wirksam gewordenen Gesetzesänderungen bei den Ausgleichsleistungen
Die kostenlose Beförderung schwerbehinderter Menschen durch Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegenzug erhalten die Verkehrsunternehmen Ausgleichszahlungen für die ihnen dadurch entgehenden Einnahmen. Diese Zahlungen werden grundsätzlich pauschal berechnet. Weist ein Unternehmer aber durch Verkehrszählungen nach, dass er eine deutlich überdurchschnittliche Quote seiner Fahrgäste kostenlos zu befördern hatte, so bekam er bisher die entsprechend nachgewiesenen Ausfälle voll ersetzt.
Die von Prof. Jarass untersuchte Änderung im Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX), regelt, dass von dieser nachgewiesenen Quote der kostenlos beförderten Personen ein erheblicher Teil abgezogen werden soll. Hieraus ergäbe sich eine Einsparung aufseiten des Bundes und der Länder allein im Jahr 2007 von bundesweit etwa 100 Mio. Euro. Das Gutachten weist nach, dass diese Änderung den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) und das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz) verletzt. Die Verpflichtung der Unternehmen, schwerbehinderte Menschen kostenlos zu befördern, muss finanziell ausreichend ausgeglichen werden. Ein willkürlicher Abzug bei einem Teil dieser Unternehmen ist verfassungswidrig, lautet das Fazit des Gutachtens.
Der unabhängige Gutachter wurde vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) beauftragt, deren Mitglieder trotz Verständnisses für die prekäre Lage der öffentlichen Haushalte diese Kürzungen nicht akzeptieren können.
Dipl.-Kfm. Günter Elste, Präsident des VDV, fasst den Unmut bei den Verkehrsunternehmen in Worte: „Diese Gesetzesänderung ist hart und schlicht ungerecht. Viele Verkehrsunternehmen befinden sich in Umstrukturierungen, um Kosten zu sparen und im Wettbewerb bestehen zu können. Da richten solche Kürzungen großen Schaden an. Darüber hinaus sollen hier die Staatshaushalte auf Kosten der Verkehrsunternehmen saniert werden. Schon bei dem Nachweis der Zahl kostenlos beförderter Personen wird ein statistischer Sicherheitsabschlag vorgenommen. Die Fahrgeldausfälle, die sich dann ergeben, noch einmal pauschal und drastisch zu reduzieren, geht nicht an.“
Dipl.-Ing. Wolfgang Steinbrück, Präsident des bdo, ist über das Ergebnis des Gutachtens erfreut: „Wir Verkehrsunternehmer wussten, dass sich der Gesetzgeber hier mindestens am Rande der Verfassungswidrigkeit bewegte. Ein so klares Ergebnis von einem renommierten Staatsrechtslehrer und Grundgesetzkommentator bestätigt unsere Auffassung nachdrücklich. Es darf nicht sein, dass der Staat sich auf dem Rücken der Unternehmer saniert.“ Die Öffentlichkeit stehe kritischen Einschätzungen von Verbänden oft skeptisch gegenüber. Deshalb sei das eindeutige Gutachten von Prof. Jarass von besonderem Wert für die Argumentation.
Die beiden Verbände empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen, bei den jetzt anstehenden Zahlungsanträgen für das Kalenderjahr 2005 unter Berufung auf das Gutachten die neuen gesetzlichen Kürzungen nicht zu berücksichtigen. Dadurch könne später gegen die Zahlungsbescheide Widerspruch und ggf. Klage erhoben werden. Die Verbände hoffen, dass die Bundesregierung aufgrund des eindeutigen Grundgesetzverstoßes schnell eine Gesetzesänderung initiiert, damit eine Klagewelle vermieden werden kann.
Das Gutachten kann kostenlos bei einem der beiden Verbände angefordert werden oder steht als download zur Verfügung.







