34: Busverbände im Dialog mit Europäischen Verkehrspolitikern
Verkehrspolitisches Arbeitsgespräch zur Existenzsicherung privater mittelständischer Verkehrsunternehmen in Brüssel
Auf Initiative des LBO fand am 17. Oktober in der Vertretung des Freistaats Bayern in Brüssel ein zweistündiger Meinungsaustausch zwischen dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) und dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) mit deutschen Verkehrspolitikern im Europäischen Parlament statt. Die Europaabgeordneten Markus Ferber (CDU/EVP), Renate Sommer (CDU/EVP) und Roland Gewalt (CDU/EVP) diskutierten mit den Vertretern der Branchenverbände über die Existenzsicherung privater Verkehrsunternehmen im künftigen europäischen Nahverkehr sowie über die Folgen der Verschärfung der Lenk- und Ruhezeitenregelungen.
Seitens der Vertretung des Freistaats Bayern im Europäischen Parlament nahmen auch die Leiterin, Karolina Gernbauer, Sabine Islebe vom Bay. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Christoph Pfaff vom Bay. Verkehrsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie an dem Arbeitsgespräch teil. Seitens der Omnibusverbände nahmen unter der Leitung von bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück und LBO-Präsident Heino Brodschelm die jeweiligen Vizepräsidentinnen Dr. Gisela Volz und Hildegard Schnarrenberger Gairing sowie die Hauptgeschäftsführer Gunther Mörl und Horst Schilling teil.
Im Rahmen des Gesprächs kritisierten die Branchenvertreter die geänderten EG-Sozialvorschriften und die damit verbundenen Einschränkungen der Lenk- und Ruhezeiten. „Die im kommenden Jahr in Kraft tretenden Neuregelungen dienen weder den Busfahrern noch den Reisegästen“, so Heino Brodschelm. „Durch unflexiblere Einsatzmöglichkeiten des Fahrpersonals werden die Gestaltungsmöglichkeiten von Busfahrten unnötig erschwert, was zu höheren Kosten und somit zu einer Verteuerung des Reise- und Nahverkehrsangebotes führt“ mahnte der LBO-Präsident.
Neben den EG-Sozialvorschriften standen die bevorstehenden Beratungen des Europäischen Parlaments zur Neuregelung der europäischen Nahverkehrsordnung im Mittelpunkt des Treffens. Die Vertreter von bdo und LBO machten deutlich, dass die geplante Nahverkehrsverordnung 6.000 private mittelständische Verkehrsunternehmen in Deutschland unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Als besonders problematisch sehen die Verbände des privaten Omnibusgewerbes die vorgesehenen Sonderrechte für kommunale Unternehmen und ihre Eigentümer an, die mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vereinbar sind und in Deutschland die vor Jahrzehnten erkämpfte rechtliche Gleichstellung der Verkehrsunternehmen zunichte macht.
Die vom Verkehrsministerrat am 9. Juni beschlossene Schutzklausel für Kleinunternehmen mit weniger als 20 Omnibussen ist aus der Sicht der mittelständischen Verkehrsunternehmen völlig unzureichend. bdo und LBO fordern wirksame Bestimmungen, die es kleinen und mittleren Verkehrsunternehmen weiterhin ermöglichen, gegenüber Großkonzernen mit bis zu 26.000 Bussen (siehe Veolis) im Wettbewerb zu bestehen.
Der bisherige EU-Verordnungsvorschlag und der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9. Juni 2006 sind nicht geeignet, im europäischen Nahverkehr gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen öffentlichen Unternehmen, internationalen ÖPNV-Großkonzernen und privaten mittelständischen Busbetrieben zu gewährleisten.
Die bisher gemachten Erfahrungen mit Ausschreibungen in Deutschland zeigen, dass ausschließlich die kostengünstig produzierenden privaten Busunternehmen einem Existenz vernichtenden Ausschreibungsrisiko schutzlos ausgesetzt werden, während die kommunalen Verkehrsbetriebe von Ausschreibungen verschont bleiben.
Die dramatischen Folgen für den Mittelstand werden am Beispiel Hessen deutlich: Dort wurden private Verkehrsunternehmen Opfer von Dumpingangeboten kommunal geführter Verkehrsbetriebe. Ohne Rücksicht auf eigene Verluste, die sich zwischenzeitlich auf 30 Mio Euro summieren sollen, hat die Hanauer Straßenbahn mit einem Tochterunternehmen hessenweit mit Dumpingpreisen Ausschreibungen gewonnen. Solch abschreckende Beispiele müssen bei einer Neuordnung des Nahverkehrs durch entsprechende klare gesetzliche Bestimmungen konsequent und wirksam ausgeschlossen werden.
Die Schieflage der aktuellen Nahverkehrsverordnung zu Lasten der privaten Verkehrsbetriebe in Deutschland wird von den Europaabgeordneten gesehen und ernst genommen. MdEP Markus Ferber verwies auf das französische Beispiel, nach dem die dortigen ÖPNV-Konzerne genehmigungsrechtlich und vertraglich die nächsten 40 Jahre vor Konkurrenz geschützt seien.
Das angenehme und zielführende Treffen in der bayerischen Vertretung in Brüssel diente als wichtiger Auftakt, um den Meinungsaustausch künftig noch weiter zu vertiefen. Im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens wollen die Verbände und die Europaabgeordneten gemeinsam nach umsetzbaren Lösungen suchen.







