Busführerschein ab 18 Jahren möglich
Bund beschließt Absenkung des Mindestalters
Bundestag und Bundesrat folgten einem langjährigen Anliegen des Busgewerbes und haben eine Absenkung des Mindestalters für den Erwerb des Busführerscheins auf 18 Jahre beschlossen. Voraussetzung dafür ist, eine berufsspezifische Ausbildung sowie die Begrenzung auf den Linienbereich bis 50 km.
Wesentlichen Anteil an der neuen Entwicklung hat insbesondere der baden-würrtembergische Landesverband WBO, der bisher drei Ausbildungsjahrgänge als bundesweiten Modellversuch startete. Erst vor wenigen Tagen schlossen fünf Jugendliche im Alter von 18 und 22 Jahren ihre Ausbildung zum Berufskraftfahrer „Bus“ erfolgreich ab - darunter eine junge Frau.
Bei dem Modellprojekt in Baden-Württemberg ist es erstmals möglich, dass Jugendliche sofort nach dem Schulabschluss als Haupt- oder Realschüler die Ausbildung zum Berufskraftfahrer „Bus“ beginnen können. Diese Zielgruppe konnte bisher für den Erwerb des Busführerscheins nicht angesprochen werden, da das Fahren eines Busses bisher in der Europäischen Union erst ab einem Alter von 21 Jahren, im Rahmen einer berufsspezifischen Ausbildung mit 20 Jahren, erlaubt war.
Der Modellversuch ist eine Initiative des Innenministeriums Baden-Württemberg, die der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) gemeinsam mit der IHK Region Stuttgart, dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, der Gewerblichen Schule in Ehingen (Donau), der Fahrschule Weber in Schorndorf und den Mitgliedsbetrieben des WBO aufgegriffen hat.
Die Busbetriebe in Baden-Württemberg werden im September wieder Ausbildungsplätze für den Beruf des Berufskraftfahrers „Bus“ anbieten.







