Bundesrat: Freifahrtschein bei Tarifen für die DB AG

Verbraucher und mittelständische Verkehrswirtschaft im Abseits

In Kürze wird sich der Bundesrat mit der Abschaffung des Tarifgenehmigungsverfahrens für die Deutsche Bahn AG befassen. Der dabei vom Land Hessen eingebrachte Vorschlag sieht eine Abschaffung der Tarifgenehmigung vor. Bei einer Umsetzung hätte dies dramatische Folgen für den Verbraucher, aber auch für die mittelständische Verkehrswirtschaft. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt daher die Initiative des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, das Tarifgenehmigungsrecht entsprechend den Regelungen zum Personenbeförderungsrecht für Busse auszugestalten. Nur so kann ein Interessenausgleich zwischen Unternehmen und Verbrauchern gewährleistet werden.

Aus Sicht des bdo wäre die Abschaffung des Tarifgenehmigungsrechts im Bahnbereich eine ernsthafte Bedrohung für die mittelständische Verkehrswirtschaft. Während die Bahn im touristischen Segment mit nicht kostendeckenden Angeboten – wie dem Schöner-Wochenende-Ticket – am Markt agiert, versucht sie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die Preise durch Tarifsteigerungen hoch zu halten. Bei einem Wegfall der Tarifkontrolle im Schienenverkehr wäre der Weg zur Quersubventionierung innerhalb des Bahnkonzerns endgültig frei. Dies ist nach Ansicht des bdo wettbewerbsverzerrend gegenüber der Busbranche, da diese Wettbewerber der Deutschen Bahn AG im ÖPNV und im Tourismus ist.

Nicht nachvollziehbar ist deshalb die hessische Initiative im Bundesrat zur Abschaffung des Tarifgenehmigungsrechts. Der bdo fordert daher, dass die Instrumente des Tarifgenehmigungsrechts eher gestärkt als abgeschafft werden. Nur so kann der Charakter einer wichtigen und notwendigen Missbrauchsaufsicht erhalten werden. Damit sind auch wirtschaftliche Unternehmensleistungen sicher gestellt und Rationalisierungsdruck und Erfolgszwang der Unternehmen gegeben. Der BDO begrüßt daher die Initiative des Landes Sachsen-Anhalt, das Tarifgenehmigungsrecht entsprechend den Regelungen zum Personenbeförderungsrecht für Busse auszugestalten. Bisher haben sich nur die Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz diesem Antrag angeschlossen. Damit stehen 13 Bundesländer im Widerspruch zum Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 22. November, der gerade die Ergänzung des Gesetzentwurfs um Elemente der Angemessenheitsprüfung forderte.

Für den bdo ist es unverständlich, dass die Länder mit der Abschaffung des Genehmigungsrechts ein Instrument aus der Hand geben, das sich seit über 50 Jahren im Straßenpersonenverkehr als Regulativ zwischen Unternehmerinteresse und Gemeinwohlgedanken bewährt hat.  Der Bereich der Daseinsvorsorge bedarf eines ausgleichenden Instrumentes zwischen Verbraucher und Unternehmen. Gerade das Bewusstsein, dass Tarife nach einer staatlichen Genehmigung zur Anwendung kommen, hat in der Vergangenheit wesentlich zum Vertrauen in die Seriosität des öffentlichen Verkehrs beigetragen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Besteller von Verkehrsleistungen sich jeglicher Einwirkungsmöglichkeiten auf die Fahrpreise entziehen wollen, da gerade auch der Fahrpreis ein alternatives und attraktives Angebot erst ermöglicht.

Die Bundesländer bedürfen eines Tarifgenehmigungsrechtes. Nur so können überzogene Fahrpreise für den Verbraucher verhindert und steigender, umweltbelastender Individualverkehr vermieden werden. Staatlich kontrollierte Fahrpreise sichern zudem ein sozial verträgliches Miteinander, insbesondere für finanzschwache Bürger und sozial Bedürftige. Gerade der aktuelle Hintergrund, wonach 10 Millionen Menschen in Deutschland von Armut bedroht sind, sollte hier beachtet werden.