BDO und IRU forcieren Bürokratieabbau

Europaweit einheitliche Standards im Straßenverkehr als Ziel

 

Trotz einer Vielzahl guter Ansätze den internationalen Straßenverkehr zu harmonisieren, hat die International Road Union  (IRU) ein Memorandum verfasst, das eine effizientere Vereinheitlichung von Vorschriften und Kontrollen im Straßenverkehr in Europa und darüber hinaus vorsieht. Damit verbunden ist der Wunsch zur europaweiten Gründung einer europäischen Straßenverkehrs- und Kontrollagentur. Die Halbzeitbilanz des Weißbuchs zur EU-Verkehrspolitik bietet dabei eine gute Möglichkeit eine solche Allianz zu gründen. Die IRU nimmt damit eine Idee des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) auf, der seit vielen Jahren auf nationaler Ebene den Abbau von Bürokratie nachhaltig begleitet.

Das Memorandum dient dazu, europaweit gültige Vorschriften und Kontrollen auf einen Standard zu vereinen, mit der Absicht die touristische Leistungsfähigkeit zu stärken. Denn eine Vielzahl nationaler Verordnungen und Gesetze führt nicht nur bei Busunternehmen, sondern bei Behörden zu überproportionalen Kosten und verminderter Rentabilität. Dabei ist zumeist auch der Verbraucher der Verlierer, da bestimmte Reiserouten nicht mehr oder nur durch erhöhten Aufwand viel zu teuer angeboten werden. Völlig zu Recht kommt die IRU daher zur Erkenntnis, dass der Mangel an politischer Anerkennung, mitunter zu unangemessenen Auftreten der Kontrollorgane führt. Nur ein neues Wertesystem kann dabei positives bewirken.

Die IRU schlägt deshalb vor:

1. Die Anzahl der Regelsysteme zu reduzieren.

Kontrolldokumente sind zu vereinfachen und zu harmonisieren, so dass ein einziges Modell zur Genehmigung für den internationalen Linienverkehr und ein Fahrtenblatt für touristische Verkehre Bestand hat.

2. Das Einführen von Gemeinschaftsgenehmigungen und beglaubigten Kopien

Gegenwärtig wird in der EU ein System angewandt, bei dem es zu einhundert verschiedenen Modellen beglaubigter Kopien zur Mitnahme in den Fahrzeugen kommen kann. Dies ist für Unternehmer, Fahrer und Kontrollorgane unerträglich. Die scheinbare Flexibilität der EU-Mitgliedsstaaten soll zugunsten von rechtmäßig beglaubigten Kopien gemindert werden. Zu prüfen sei auch, ob das Modell der  Gemeinschaftsgenehmigung der EU zum Gebrauch von Drittländern eingeführt werden kann.

3. Technische Sicherheitsvorschriften zu standardisieren

Ungleiche Achsen- und Gesamtgewichte für Reisebusse sowie divergierende Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten führen immer wieder zu Problemen bei Reisen durch mehrere Länder. Eine einheitlich zugelassene Geschwindigkeitsbegrenzung für Reisebusse in Europa auf 100 km/h, europaweit einheitliche Achsen- und Gesamtgewichte sowie eine Standardisierung von Busspuren auf den Straßen würde Unternehmen und Kontrollorgane gleichermaßen entlasten und den vielfach ausgeprägten nationalen Kontrollzwang eindämmen. Sollte es dennoch zu nationalen Änderungen der Kontrollvorschriften kommen, muss die gesamte Europäische Gemeinschaft zügig informiert werden. Nur so können sich alle Beteiligten umfassend darauf einstellen. Das Installieren eines europäischen Systems zum Informationsaustausch ist daher wünschenswert.

4. Straßenverkehrskontrollen

Straßenverkehrskontrollen sind notwendig. Dennoch kommt es dabei im Reisebustourismus wiederholt zu Wettbewerbsnachteilen, da Kontrollen – auch ohne negatives Ergebnis – oft im Beisein der Reisegäste abgehalten werden und zudem zeitliche Verzögerungen im Reiseablauf die Folge sind. Insbesondere Doppelkontrollen auf längeren Busreisen strapazieren Fahrer und Reisegäste gleichermaßen. Ein internationales Kontrollformular kann hier Abhilfe schaffen, Doppelkontrollen vermieden werden.

5. Dauer von Identitätskontrollen an Grenzen müssen zeitlich vertretbar sein

Enorme Wartezeiten und unkalkulierbare Kontrollen an den Außengrenzen der EU, mitunter auch innerhalb des Schengen-Raumes, führen zu Verzögerungen im Reiseablauf im internationalen Linienverkehr und im Gelegenheitsverkehr. Feste Routen- und Zeitenpläne geraten dadurch in Gefahr. Um dies zu verhindern, sollten Grenzkontrollen nicht länger als 30 Minuten dauern und nur an den Außengrenzen des Schengen-Raums durchgeführt werden. Systematische Kontrollen innerhalb der EU sollten unterbleiben. Ebenso darf  von Unternehmen kein Bußgeld verlangt werden, wenn Reisegäste notwendige Einreiseunterlagen nicht vorzeigen können. Individualstrafen müssen an diese Stelle treten.