06: bdo prognostiziert explodierende Fahrpreise
Europäische Verordnung betoniert Verlust des Mittelstandes
Berlin/Bregenz. Die drohende Novellierung der europäischen ÖPNV-Rahmenbedingungen (VO 1191/69) wird trotz steigender Fahrpreise zu einem massiven Verlust an Nahverkehrsleistungen führen. Zu dieser Prognose gelangt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) anlässlich eines informellen Treffens der europäischen Verkehrsminister in Bregenz/Österreich.
Der Spitzenverband der deutschen Busbranche warnt damit noch einmal eindringlich vor den Folgen eines ruinösen Ausschreibungswettbewerbes im ÖPNV, den die neue europäische Verordnung mit sich bringen würde:
Explodierende Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr,
Abnahme von Lebensqualität durch den Wegfall von Nahverkehrsleistungen,
Einfall von Global Playern und Bildung von Oligopolen,
Neuaufbau von bürokratischen Strukturen,
Zunahme von Unfall-Verletzten durch Umstieg auf andere Verkehrsmittel.
Diese Folgen werden getragen durch einen Verlust des unternehmerisch geprägten Nahverkehrs und damit der Aufgabe eines preiswerten und bezahlbaren ÖPNV.
Vor dieser fatalen Fehlentwicklung appelliert der bdo an die europäischen Verkehrsminister, insbesondere an die Bundesregierung, vorausschauend zu agieren und auch weiterhin die Grundlagen für einen bezahlbaren ÖPNV durch den Erhalt mittelständischer Strukturen zu schaffen. Allein die Studie „Busfacts. Bestandsaufnahmen und Perspektiven des ÖPNV in Deutschland und Europa“ der Fachhochschule Emden beschreibt ausführlich die Folgen flächendeckender Ausschreibungen. Die Bundesregierung sollte sich deshalb auch in Brüssel vorab für eine Gesetzesfolgenabschätzung engagieren.
Die Konsequenz ruinöser Ausschreibungspraxis zeigt auch ein aktueller Fall im hessischen Main-Kinzig-Kreis. Dort zeichnet sich ein finanzieller Schaden in Millionen Höhe für die Hanauer Straßenbahnen (HSB) ab. Das kommunale Verkehrsunternehmen Kraftverkehr Kinzigtal (KVK), Tochterfirma der HSB, hat innerhalb kürzester Zeit ein riesigen Verlust in Höhe von 20 Millionen Euro eingefahren. Die KVK gewann Ausschreibungen durch Dumpingangebote. Der Verlierer wird wohl der Steuerzahler sein, der die Verluste tragen wird.
Das Ausufern derartiger Geschäftspraktiken darf nicht weiter von der Bundesrepublik gefördert oder gar mit ihrer Hilfe in Brüssel sanktioniert werden.
Die Bundesregierung muss deshalb die Frage beantworten, warum ein national anerkanntes und bewährtes Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der Regulierungswut Brüssels zum Opfer fallen soll. Die Antwort wird spätestens dann fällig, wenn der deutsche Bürger merkt, wer die Zeche zahlt.
Wie breit sich die Ablehnungsfront mittlerweile formiert, dokumentiert nicht nur die Haltung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sondern auch Protestaktionen europäischer Verkehrsgewerkschaften anlässlich des EU-Verkehrsministertreffens in Bregenz.







