bdo fordert deutliche Absenkung der Mineralölsteuer
Für Reisebus- und ÖPNV-Unternehmen
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V. hat sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zwei neue Initiativen ergriffen, um eine deutliche Entlastung der Reisebus- und ÖPNV-Unternehmen durch eine Absenkung der Mineralölsteuer zu erreichen.
Die bdo-Forderungen wurden sowohl gegenüber den deutschen Regierungsparteien und deren energiepolitischen Sprechern als auch gegenüber der EU-Kommission schriftlich und mündlich erhoben.
Die Entwicklung der Treibstoffpreise in den letzten zwei Jahren stellt die 6.000 mittelständischen Busunternehmen in Deutschland vor große Probleme.
Seit Anfang 2004 mussten die Busunternehmen mit Preissteigerungsraten von über 30 % fertig werden. Ein weiteres gravierendes Problem für die Unternehmen ist die Erhöhung des Kraftstoffverbrauchs der Busse aufgrund der immer strengeren Abgasnormen. Verbrauchte beispielsweise ein Linienbus der Abgasnorm Euro I in den 90er Jahren noch rund 28 Liter Diesel auf 100 Kilometer, sind dies bei der ab 01.10.2006 gültigen Abgasnorm Euro IV bis zu 42 Liter; eine Steigerung von 50 %.
Berücksichtigt man weiterhin die im gleichen Zeitraum erfolgten deutlichen Kürzungen bei Ausgleichsleistungen für die Schüler- und Schwerbehindertenbeförderung aufgrund des „Koch-Steinbrück-Papiers“, so wird deutlich, dass diese Entwicklung Existenz bedrohend nicht nur für viele mittelständische Busunternehmen sondern auch für viele Angebote im öffentlichen Nahverkehr ist.
Auch im Busreiseverkehr können oftmals aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der vielfach staatlich subventionierten Konkurrenz auf der Schiene und in der Luft die zusätzlichen Kostenbelastungen nicht an die Kunden weitergegeben werden.
Obwohl der Bus nachweislich das umweltfreundlichste Verkehrsmittel ist, wurde er mit der Ökosteuer belastet. Derzeit beträgt diese zusätzliche Belastung 15,34 Cent pro Liter. Davon erhalten die Unternehmen für im ÖPNV eingesetzten Kraftstoff auf Antrag eine Rückvergütung von 5,4 Cent pro Liter.
Die Bundesregierung beabsichtigt im Zuge eines neuen Gesetzes „zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Emissionsschutzgesetzes…“ die Industrie von der Ökosteuer zu entlasten.
Der bdo fordert die Bundesregierung auf, in diese Pläne unbedingt auch den besonders umweltfreundlichen Reise- und ÖPNV-Busverkehr mit einzubeziehen.
Die EU-Kommission bemüht sich derzeit intensiv, eine „Verringerung übermäßiger Unterschiede bei der Besteuerung von Diesel zur gewerblichen Verwendung“ in den Mitgliedsstaaten durchzusetzen.
Der bdo begrüßt und unterstützt gemeinsam mit dem Weltverband des Straßenverkehrsgewerbes IRU diese Initiative nachdrücklich.
Deutschland besteuert mit 470,40 – 485,70 € je 1.000 Liter den Dieselkraftstoff im Vergleich zu vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten außerordentlich hoch und beschert damit seinen Straßenverkehrsunternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile.
Die EU-Kommission beabsichtigt eine einheitliche Festlegung des Dieselsteuersatzes für den gewerblichen Verkehr bei ca. 400 € pro 1.000 Liter festzulegen, um gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für die europäischen Verkehrsunternehmen auch in diesem Bereich herstellen zu können.







