Anlässlich des Europäischen Aktionstages Nahverkehr erklärt der Spitzenverband der deutschen Busbranche folgendes:

Der unter dem Dach der Europäischen Transportarbeiter Föderation (ETF) durchgeführte bundesweite Aktionstag Nahverkehr bringt das Unverständnis nationaler Gewerkschaften ver.di, Transnet und GDBA zur beabsichtigten europaweiten Neuordnung des Nahverkehrs zum Ausdruck. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) wertet dies als Zeichen politischer Unterstützung in seiner Auseinandersetzung mit der drohenden Novellierung des europäischen Rechtsrahmens zum Nahverkehr.

Seit mehr als fünf Jahren wendet sich der Spitzenverband der deutschen Busbranche gegen eine neue Verordnung, die den Nahverkehr europaweit einheitlich regulieren will. Auch der inzwischen dritte Verordnungsvorschlag vom Juli 2005 gefährdet weiterhin die europaweit einzigartige mittelständische Struktur in Deutschland, die das Rückgrat des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bildet. Zentrales Anliegen der Europäischen Kommission ist es, mehr Wettbewerb durch diskriminierungsfreies Ausschreiben von Verkehrsleistungen zu erreichen. Anspruch und Wirklichkeit klaffen jedoch weit auseinander. Nicht nur der gesamte Eisenbahnverkehr soll von der Verordnung ausgenommen werden, sondern auch alle kommunalen und staatlichen Verkehrsunternehmen. Durch die Form der „Inhouse-Vergabe“ wäre es den Kommunen möglich, Verkehrsleistungen ohne Ausschreibungen an eigene Unternehmen zu vergeben. Damit würde ein großer Teil des gesamten Nahverkehrs einem echten Wettbewerb entzogen. Ausschreibungen gäbe es nur dort, wo mittelständische Verkehrsunternehmen am Markt sind. Unternehmen, die den Steuerzahler jährlich um viele Hunderte Millionen Euro entlasten, da sie keine Defizite verbuchen und dennoch einen hochwertigen Nahverkehr praktizieren.

Gerade bei kostengünstigen Verkehren eine Ausschreibungswelle loszutreten, hat fatale Auswirkungen wie in Hessen zu beobachten ist. Nicht nur geltendes Recht - das bewährte Personenbeförderungsgesetz – wird ausgehebelt, sondern auch der Mittelstand. Insofern teilt der bdo uneingeschränkt die Bedenken der Gewerkschaften, wonach Ausschreibungen auch zum Verlust von Qualität und zum Lohndumping führen können.

Der bdo fordert daher wiederholt die Bundesregierung auf, sich keiner europäischen Verordnung anzuschließen, die einen lokalen Verkehr regulieren will, bei dem als einziges europäisches Land nur Deutschland verlieren kann – seinen Mittelstand, dessen Existenzsicherung im ÖPNV laut Koalitionsvertrag besondere Beachtung geschenkt werden soll (Seite 57).